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Elena Bärweg

 

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Makeup Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.

Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

Honorar

Das Honorar des Makeup Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%
21 Tage oder länger vor Termin : 25%

Sonderregelung Brautstyling: Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie trifftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weitere Kosten (außer die des Probetermines) an. Bei allem über 24 Stunden  nach Probestyling gelten die normalen Staffelungen.

3 Monate vor dem Termin: 25 %

2 Monate vor dem Termin : 50 %

1 Monat vor dem Termin:  75 %

3 Wochen vor dem Termin: 100 %

 

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, daß die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Makeup Artists zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Makeup Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten.

Haftung

Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Urheber & Rechteübertragung

Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZ

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber Elena Bärweg und ihr Recht auf Zugang, Änderung oder Löschung dieser Daten informieren.

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Verantwortung für die Datenverarbeitung

Der Betreiber informiert, dass die Visagistin Elena Bärweg verantwortlich für die Kontrolle der Daten ist, die den Nutzern die E-Mail-Adresse visagistin.hamburg@yahoo.de sowie die Postanschrift Lindenstr. 7, 25436 Uetersen für jedwede Kommunikation zur Verfügung stellt.

Behandlung persönlicher Daten

Im Rahmen seiner Dienstleistung fordert der Betreiber persönliche Daten von seinen Nutzern. Der Betreiber verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu sammeln, die für die Bereitstellung seiner Dienste notwendig sind, und garantiert die Verwendung aller notwendigen Mittel, um diese Daten zu schützen. Die Pflichtdaten werden in den entsprechenden Formularen mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Der Rest der angeforderten nicht obligatorischen Daten wird vom Benutzer unter seiner Verantwortung und Zustimmung zur Verfügung gestellt.

Die Daten können über die Kontaktformulare, über E-Mail, Telefon, Websites im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken oder Messen und / oder vonden Betreiber organisierten Veranstaltungen oder von Dritten gesammelt werden. Für den Fall, dass die Daten durch Dritte gesammelt werden, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung und korrekte Anwendung der Datenschutzrichtlinie bei dieser dritten Partei.

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Brautpaare und Gäste

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Hilfe zum Organisieren der Hochzeit und Auswahl der Lieferanten

  • Das Ermöglichen einer einfachen und schnellen Suche von Hochzeitsgesellschaften für Benutzer, die ihre Hochzeit organisieren möchten.
  • Kontaktherstellung zu Fachleuten des Sektors mit Brautpaaren, die ihre Hochzeit durch Informationsanfragen per E-Mail oder Telefon organisieren möchten.
  • Hilfe für den Benutzer, ihre Hochzeit mit dem „Virtual Assistant“ -Dienst zu organisieren. Dieser Dienst wird durch Telefonanrufe ausgeführt, dann werden Informationen über Zankyou im Namen des Benutzers und mit deren Zustimmung an die Anbieter gesendet, die der Assistent als relevant für die Anfragen des Nutzers und die zuvor an sie übermittelten Informationen ansieht.
  • Fördern der Produkte und Dienstleistungen professioneller Benutzer durch die Veröffentlichung einer professionellen Aufzeichnung. Durch dieses professionelle Profil werden alle relevanten Informationen des Anbieters mit dem Brautpaar, je nach Provinz und Sektor der Aktivität geteilt.
  • Bereitstellen von qualitativ hochwertigen Inhalten für das Brautpaar, um ihnen zu helfen, ihre Hochzeit durch redaktionelle und Werbeartikel zu organisieren.
  • Erlaubt den Benutzern, an der Gemeinschaft von Zankyou durch die Veröffentlichung von öffentlichen Kommentaren sowohl in den Artikeln des Journals als auch in den Dateien des Verzeichnisses teilzunehmen.
  • Während der Beziehung von Zankyou zu seinen Nutzern oder bis der Nutzer seine Zustimmung widerruft, behält sich Zankyou das Recht vor, elektronische Mitteilungen in Bezug auf die von Zankyou oder seinen Partnern angebotenen Dienstleistungen und allgemeine Mitteilungen in Bezug auf die Organisation der Hochzeit zu senden.

Hochzeitsliste

  • Die Daten, die von den Empfängern der Hochzeitsliste zur Verfügung gestellt werden, sind in Übereinstimmung mit Artikel L561 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches und des Dekrets vom 2. September 2009, in Übereinstimmung mit Artikel R. 561-12 des Geld- und Finanzgesetzbuch, das insbesondere die Informationselemente definiert, die sich auf das Wissen des Kunden beziehen. Die persönlichen Daten und andere Dokumente, die im Rahmen der Aktivierung einer Hochzeitsliste gesammelt werden, werden verwendet, um die Identität und den guten Glauben der Leistungsempfänger zu überprüfen.
  • Die im Rahmen der Aktivierung einer Hochzeitsliste angegebenen Bankdaten werden nur dazu verwendet, die von den Begünstigten erhaltenen Beträge auf das zugehörige Bankkonto zu überweisen.
  • Die Daten, die von den Gästen während des Beitragsprozesses als Geschenk zur Verfügung gestellt werden, werden von Zankyou nicht verwendet, ausser für notwendige Kommunikation, die mit dem gleichen Prozess verbunden oder davon abgeleitet ist.

Übertragung und Weitergabe von Daten an Dritte

Der betreiber verpflichtet sich, alle notwendigen Mittel zu implementieren, um die Daten seiner Benutzer zu schützen und diese Informationen nur im Rahmen der Gesetze zu verbreiten, die ihre Tätigkeit oder in einem der nachfolgend beschriebenen Fälle regeln.

 

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Internationale Übertragung persönlicher Daten

Der Betreiber  ist ein internationales Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland. Aus diesem Grund werden die Daten der  Nutzer nicht international verwendet und übertragen.

Benutzerrechte

Der Nutzer kann jederzeit sein Recht auf Auskunft, Änderung oder Löschung seiner Daten ausüben.

Die Ausführung dieser Rechte kann direkt nach einer Löschungsanfrage erfolgen, das auch im Zweifelsfall oder bei technischen Problemen Kontakt mit dem Betreiber per  visagistin.hamburg@yahoo.de oder telefonisch unter 017622315658 Kontakt aufnehmen kann.

Falls der Benutzer der Ansicht ist, dass seine Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde direkt an den Betreiber über die zuvor angegebenen Kontaktinformationen  senden.

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Verwendung von Daten Minderjähriger

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Der Betreiber  stellt seinen Nutzern die Kontakt-E-Mail visagistin.hamburg@yahoo.de und die Telefonnummer 017622315658 zur Verfügung.